AGB(allgemeine Geschäftsbedingungen)
Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von ยง833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt Steffi Hartung keine Haftung. Richtet der Hund Schäden an (z.B. an Polstermöbel), so haftet hierfür der Hundehalter. Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Hundehalter.Ihr Hund muss haftpflichtversichert sein. Als Nachweis legen Sie bitte unaufgefordert eine Kopie Ihrer Haftpflichtversicherung Ihrer Anmeldung bei. Tagesbetreuungen (wenn unregelmäßig) werden verbindlich schriftlich vereinbart. Bitte teilen Sie uns spätestens bis Freitag 20 Uhr die Termine für die kommende Woche mit.
Urlaubsbetreuungen sind verbindlich. Eine Anmeldung muss schriftlich per E-Mail / Post / Fax geschehen. Bei Neukunden muss neben der Anmeldung zur Urlaubsbetreuung die Anmeldung geschickt werden. Es wird jeder angefangene Kalendertag voll berechnet.
Steffi Hartung versichert, die Hunde artgerecht- und verhaltensgerecht zuhalten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Steffi Hartung versichert, gut mit den Hunden umzugehen und immer bestmöglich auf die Hunde aufzupassen.
Sollte ein Hund widererwarten weglaufen, dann haftet Steffi Hartung nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. Steffi Hartung verpflichtet sich aber, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim, Polizei etc.). Richtet der Hund bei Personen von Steffi Hartung oder bei Dritten irgendwelche Schäden an, so haftet hierfür der Hundehalter / Eigentümer. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Hundehalter verpflichtet sich, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Über Krankheiten muss SH wahrheitsgemäß informiert werden.
Der Hund muss dem Alter entsprechend geimpft sein. Eine Kopie des Impfpasses (Daten sowie letzte Impfung) sind ohne Aufforderung der Anmeldung beizufügen.
Sollte Steffi Hartung während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers, auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter. Der Hundehalter wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann steffi Hartung auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln.
Preise entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste. Preisänderungen vorbehalten.
Alle Leistungen sind in Voraus zu zahlen per überweisung oder in bar. Spätestens bei Inanspruchnahme der Leistungen von Steffi Hartung.
Abos sind jeweils zum Anfang der Betreuung fällig und dann immer zum gleichen Zeitpunkt des darauffolgenden Monat. Die Zahlung sollte dabei nicht mehr als 3 Tage später nach dem Zeitpunkt erfolgen. Steffi Hartung verpflichtet sich damit auch bei Urlaub des jeweiligen Hundes den Platz zu reservieren.
Die Abos sowie fortlaufende Leistungen haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen jeweils zum Zeitpunkt des Anfangs der Betreuung.
Absagen für Tagesbetreuungen müssen 24 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen. Absagen für Urlaubsbetreuungen sind nach erfolgter Reservierung bis 4 Wochen vor Betreuungsbeginn kostenfrei möglich.
Ansonsten sind folgende Beträge fällig:
Bis 14 Tage vor Betreuungszeit: 30%
Bis 7 Tage vor Betreuungszeit: 50%
7 Tage - 2 Tage vor Betreuungszeit: 70%
weniger als 2 Tage: 90%
Der Hundehalter versichert Steffi Hartung alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGBs als solche wirksam.
Gerichtsstand ist Nürnberg